Stadthotel Waldhorn

AGB

1 Geltungsbereich

Die AGB gelten für alle Gastaufnahmeverträge, die zwischen dem Stadthotel Waldhorn in 73230 Kirchheim-Teck mit Dritten (Gast) abgeschlossen werden, sowie für alle erbrachten weiteren Leistungen & Lieferungen vom Stadthotel Waldhorn.

2 Reservierungen / Weiterverkauf

Durch die Annahme einer vom Gast vorgenommenen Reservierung und die Bestätigung vonseiten des Stadthotel Waldhorn ist ein Beher-bergungsvertrag zustande gekommen. Diese Vereinbarung, in Form von bestellten Zimmern, ist für beide Vertragspartner bindend. Es besteht kein Anspruch einer Übernachtungsdienstleistung in einem bestimmten Zimmer. Der Gast erhält durch das Hotel eine verbindliche Buchungs- bzw. Reservierungsnummer in Form einer schriftlichen Reservierungsbestätigung.

Der Weiterverkauf/-vermietung und/oder die Weitervermittlung von gebuchten Zimmern ist untersagt. Insbesondere ist die Weiter-vermittlung an Dritte zu höheren Preisen als den tatsächlichen Zimmer-preisen unzulässig. Auch die Abtretung oder der Verkauf des An-spruches gegen das Stadthotel Waldhorn ist nicht zulässig. Das Hotel ist in diesen Fällen berechtigt die Buchung zu stornieren, insbesondere wenn der Gast bei der Abtretung / dem Verkauf gegenüber dem Dritten unwahre Angaben über die Art der Buchung oder Bezahlung gemacht hat. Eine Nutzung des Hotelzimmers zu einem anderen, als dem Beherbergungszweck ist ausdrücklich untersagt.

3 Stornofristen

Eine kostenlose Stornierung ist bis 3 Werktage vor Anreise möglich. Bis zum Anreisetag werden 50%, am Anreisetag, bei Nichtanreise oder vorzeitiger Abreise werden 80% der gesamten Logiskosten berechnet. Zu Messezeiten ist eine kostenlose Stornierung bis 7 Werktage vor Anreise möglich. Bis 3 Werktage vor Anreise werden 50%, danach 80% der gesamten Logiskosten berechnet. Dies gilt auch bei Nichtanreise oder vorzeitiger Abreise. Eine garantierte Reservierung liegt dann vor, wenn der Gast mittels Kreditkartennummer, schriftlich oder persönlich vor Ort die Reservierung bestätigt.

4 Steuern/Gebühren/Abgaben

Die geltenden Preise sind Bruttogesamtpreise und beinhalten alle gesetzlichen Steuern, Gebühren und Abgaben. Für den Fall der Änderung von Steuer-, Gebühren-, und Abgabensätzen sowie der Er-hebung neuer, den Parteien bisher unbekannten Steuern, Gebühren und Abgaben behält sich das Stadthotel Waldhorn vor, die Preise entsprechend anzupassen.

5 Zahlungsmittel

Gültige Zahlungsmittel sind Euro in Bargeld, EC-, Master-, Visa & Diners, America Express Card in Euro.
Fremdwährungen und Verrechnungsschecks werden nicht akzeptiert.

6 Nutzungsmöglichkeiten reservierter Zimmer

Reservierte Zimmer stehen dem Gast ab 15.00 Uhr des Anreisetages, sowie bis 11.00 Uhr am Abreisetag zur Verfügung.

7 Nichtrauchen im Hotel

Das Stadthotel Waldhorn ist ein Nichtraucherhotel. Es ist daher ausdrücklich untersagt, sowohl in den öffentlichen Bereichen als auch in den Gästezimmern zu rauchen. Für den Fall einer Zuwiderhandlung hat das Stadthotel Waldhorn das Recht, vom Gast als Schadensersatz für die gesondert aufzuwendenden Reinigungskosten einschließlich eventueller Umsatzeinbußen aus einer hieraus nicht möglichen Vermietung des Zimmers einen Betrag in Höhe von € 50,00 zu verlangen. Dieser Betrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn das Stadthotel Waldhorn einen höheren oder der Gast einen niedrigeren Schaden nachweist.

8 Haftung Stadthotel Waldhorn

Das Stadthotel Waldhorn haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin wird für sonstige Schäden gehaftet, die auf einer vor-sätzlichen Pflichtverletzung vom Stadthotel Waldhorn beruhen, sowie für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten beruhen. Einer Pflichtverletzung vom Stadthotel Waldhorn steht die seiner gesetzlichen Vertreter, An-gestellten oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadens-ersatzansprüche sind, soweit in diesen AGB nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen.

Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen vom Stadthotel Waldhorn auftreten, wird das Stadthotel Waldhorn bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge der Gäste bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Gast verpflichtet, das Stadthotel Waldhorn recht-zeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen. Für eingebrachte Sachen haftet das Stadthotel Waldhorn nach den gesetzlichen Bestimmungen. Wobei die Haftung bis zum hundertfachen des Zimmerpreises und für Geld, Wertpapier-gegenstände und Kostbarkeiten bis zu EUR 800 begrenzt ist. Der Anspruch erlischt, wenn der Gast nicht unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung der eingebrachten Sache dem Stadthotel Waldhorn Anzeige macht. Für die unbeschränkte Haftung gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

9 Gutscheine

Verbleiben bei Zahlungen mit einem Gutschein Restguthaben, bleiben diese bestehen und können für weitere Zahlungen genutzt werden. Die Gültigkeitsdauer des Gutscheins beträgt 3 Jahre ab Ausstellungsdatum. Gutscheine können nicht zurückgegeben werden, sie sind nicht wiederverkäuflich oder übertragbar und sind nicht gegen Bargeld einlösbar. Der Besteller des Gutscheins ist für die korrekte Angabe der Daten verantwortlich, an welche der Gutschein und die Rechnung versendet werden soll.

10 mitgebrachte Speisen & Getränke

In den öffentlichen Bereichen ist das Verzehren von mitgebrachten Speisen und Getränken untersagt. Das Frühstück kann nur in den dafür vorhergesehenen Räumlichkeiten eingenommen werden. Die Mitnahme von angebotenen Frühstücksbestandteilen ist nicht möglich. Auf den Zimmern ist die Zubereitung von Speisen untersagt.

11 Haustiere

Das Mitbringen eines Haustieres bedarf der Zustimmung vom Stadthotel Waldhorn. Der Gast ist dazu verpflichtet, dies vorab bei der Reservierung bekannt zu geben. Wenn das Stadthotel Waldhorn das Mit-bringen eines Haustieres zustimmt, so geschieht dies unter der Voraussetzung, dass das Haustier unter der ständigen Aufsicht des Gastes steht, sowie frei von Krankheiten ist und auch sonst keine Gefahr für die Hotelgäste und das Hotelpersonal darstellt. Das Mitführen von Tieren beim Frühstück sowie an der Bar ist nicht gestattet. Für das Haustier fällt eine Gebühr von € 5,00 pro Nacht an. Dies gilt nicht für Blinden- und vergleichbare Servicehunde. Diese dürfen kostenlos und zu jeder Zeit mitgeführt werden.

12 Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen des Vertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.

Gerichtsstand für sämtliche, sich zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Kirchheim /Teck.

Stadthotel Waldhorn
Inhaber Robert Ruthenberg
Marktplatz 8
73230 Kirchheim / Teck